AGB
I. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Spätestens jedoch mit der Annahme des Angebots durch den Kunden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM diese schriftlich anerkennt.
Mit seiner Bestellung gibt der Kunde gegenüber Borris Burba FOTO&FILM ein verbindliches Angebot ab, den Vertrag mit ihm zu schließen. Vorher von Borris Burba FOTO&FILM abgegebene Angebote sind freibleibend.
Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung (schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) an den Kunden zustande.
Mündliche Zusagen durch Vertreter oder sonstige Hilfspersonen von Kostenvoranschläge von Borris Burba FOTO&FILM stellen lediglich unverbindliche Aufwandsschätzungen dar, es sei denn die Verbindlichkeit wird im Einzelfall schriftlich vereinbart.
Alle Leistungen der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
Die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern, sofern der Kunde der Änderung zustimmt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, die einen Hinweis auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs enthält, widerspricht.
Kostenvoranschläge von Borris Burba FOTO&FILM stellen lediglich unverbindliche Aufwandsschätzungen dar, es sei denn die Verbindlichkeit wird im Einzelfall schriftlich vereinbart.
„Bilder“ im Sinne dieser AGB sind insbesondere alle von Borris Burba FOTO&FILM hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Beispiele: Negative, Dia-Positive, Papierbilder, digitale Bilder/Standbilder, Drucke, Leinwand, Poster usw.).
„Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM hergestellten Bewegtbilder in weitesten Sinne, gleich welcher technischen Form. Mithin Bewegtbilder wie beispielsweise Videos, Videoausschnitte, Still-Videos, Animationen, Standbilder aus Videos etc.
Ebenfalls von den AGB erfasst sind alle Aufträge, die Digitalbearbeitungen, Änderungen, Modifikationen von Bildern oder Videos oder die Erteilung von Bild-/Videolizenzen zum Gegenstand haben. Diese Bedingungen gelten auch, wenn Änderungen oder Modifikationen nachträglich (i.S.e. laufenden Geschäftsbeziehung) in Auftrag gegeben werden.
Die Foto- und Film-Rohdaten (RAW) und die offenen Projektdaten verbleiben grundsätzlich bei der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM. Die Rohdaten können jedoch unter definierten Bedingungen, vorausgesetzt dies wurde im Vorfeld vertraglich vereinbart, ausgegeben werden.
II. Urheberrecht
Der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM steht das Urheberrecht an den Bildern und Videos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die von der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM hergestellten Bilder und Videos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Mit der Überlassung der Bilder oder Videos werden jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung. Davon umfasst sind insbesondere auch andere Konzern- oder Tochterunternehmen.
Das Nutzungsrecht(e) gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM auf den Auftraggeber über.
Bei der Verwertung der Bilder kann die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM zum Schadensersatz.
Die Namensnennung: Foto: „Borris Burba FOTO&FILM“ ist bei jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild/Video oder im Impressum anzugeben. Bei Veröffentlichungen auf Internet-Plattformen, insbesondere sog. „social media“ im weitesten Sinne (als Beispiele seien facebook.com; tumblr.com; pinterest.com; vimeo.com; instagram.com genannt, einschließlich deren Subdomains und Verlinkungen aus anderen Ländern auf deren „.com-Seite“), die Funktionen des „Teilens“ und „Verlinken“ aufweisen, ist die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM soweit möglich zu verlinken. Dies betrifft vor allem den Web-Auftritt der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM unter https://www.facebook.com/BorrisBurbaPhotographyhttps://www.instagram.com/borrisburbahttps://www.behance.net/borrisburba oder https://vimeo.com/borrisburba.
Jede darüberhinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM. Das gilt insbesondere für eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, Veröffentlichung im Internet und auf „social media“ (vgl. hierzu II. 6.), insbesondere in produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bild- oder Videomaterials. Veränderungen des Bild- oder Videomaterials durch Montage, Composing oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM gestattet. Auch darf das Bild- oder Videomaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden, z. B. im Rahmen ihrer Werbung (z. B. in Showreels, auf ihrer Homepage, oder ihren Accounts wie bspw. https://www.facebook.com/BorrisBurbaPhotographyhttps://www.instagram.com/borrisburbahttps://www.behance.net/borrisburba oder https://vimeo.com/borrisburba), auch wenn in diesem Zusammenhang Marken, Werktitel oder Unternehmenskennzeichen des Kunden oder sonstige geschützte Zeichen erkennbar sind.
III. Honorar, Auslagen
Für die Herstellung des Bild- oder Videomaterials oder weiterer Leistungen (vgl. oben unter I) wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; evtl. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) werden gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM berechtigt ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand nach Teilen sowie zusätzlich eine Anzahlung in Höhe von 30 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung vorab verlangen.
Die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM ist in jedem Fall berechtigt 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung als Vorkasse in Rechnung zu stellen.
Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM bei einer Verlängerung der Aufnahmearbeiten den vereinbarten Stundensatz. Wird bei einem vereinbarten Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmearbeiten wesentlich (mehr als 15%) überschritten, so ist auf der Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten.
Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das gelieferten Bild/Videomaterial Eigentum der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM.
Hat der Auftraggeber der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM keine ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bild/Videomaterials gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild-/Videomaterial nicht veröffentlicht, angenommen oder für den zugedachten Zweck verwendet wird.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM durch den Auftraggeber.
Zusätzlich zum Honorar ist bei der Herstellung von physikalischen Produkten wie beispielsweise Printmedien im weitesten Sinne einschließlich Postern, Flyern und Aufklebern, allen Arten von Werbematerial, Merchandise- oder Tonträgerprodukte die Zusendung von drei Belegexemplaren vereinbart.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ist ein Termin vereinbart und fällt dieser aus Gründen aus, die die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM nicht zu vertreten hat, ist sie berechtigt, die vorgesehene Zeit in Rechnung zu stellen, bzw. das Pauschalhonorar soweit ein solches vereinbart.
Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
– bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars
– bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
– bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
– bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des/der Künstler:in zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch eine:n Dritte:n möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem/der Auftraggeber:in, mit dem/der die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt. Eine Festbuchung stellt eine für den/die Künstler:in und den/der Auftraggeber:in verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem/der Künstler:in das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der/die Künstler:in nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird. Bei einer in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten „Wetterbuchung“, d.h. für den Fall, dass zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der/die Auftraggeber:in bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an den/die Künstler:in ein Honorar zahlen zu müssen. Wobei das schlechte Wetter, das die Durchführung des Auftrags unmöglich macht, von dem/der Auftraggeber:in durch Vorlage entsprechender Auskünfte von Wetterdiensten schriftlich nachgewiesen werden muss. Kosten für die Stornierung für zum Zeitpunkt der Absage wegen schlechten Wetters bereits gebuchte Flüge, Bahnfahrten, Hotels und Reiseaufwendungen sind vom/von der Auftraggeber:in zu übernehmen. Ist eine Stornierung nicht möglich, sind diese angefallenen Kosten in voller Höhe vom/von der Auftraggeber:in zu tragen.
IV. Datenschutz
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet sie – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM verwahrt die Negative und digitale Rohdaten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative und digitalen Rohdaten nach fünf Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Haftung
Die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Borris Burba FOTO&FILM haftet ferner für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solchen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten haftet Borris Burba FOTO&FILM jedoch nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung von Borris Burba FOTO&FILM wirkt auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder einer ausdrücklichen Garantieübernahme. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
Borris Burba FOTO&FILM weist darauf hin, dass für das eigene Equipment grundsätzlich Versicherungsschutz besteht. Dies gilt jedoch nicht für fremde Geräte, die auf Wunsch des Kunden eingesetzt werden sollen. Insoweit hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass auch insoweit ausreichend Versicherungsschutz besteht.
Soll Borris Burba FOTO&FILM auf Wunsch des Kunden kundeneigene Geräte oder vom Kunden beigestellte Geräte, die im Eigentum Dritter stehen, einsetzen, so hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Geräte ausreichend gegen Beschädigungen oder Verlust versichert sind. In einem solchen Fall erfolgt der Einsatz des Geräts auf Wunsch des Kunden unter Ausschluss jeglicher Haftung.
VI. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VII. Leistungsstörung
Überlässt die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM dem Auftraggeber mehrere Bilder oder Videos zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder oder Videos innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Bilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Dies gilt ebenso für digitale Bilder, (digitale) Bildauschnitte, Videos, Videosequenzen, Video-Ausschnitte, Standbilder, Stills o.ä. Diese sind in der Regel zu löschen und dürfen nicht verwendet werden oder in irgendeiner abgeänderten Form verwendet werden.
Überlässt die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM dem Auftraggeber Bilder oder Videos aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder bzw. Videos innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken bzw. bei digitalem Material zu löschen. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild/Video verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt in der Regel 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM vorbehalten. Für die Höhe des Schadens sind insbesondere die gängigen Tabellen der Berufsverbände für Fotografen und Künstler bzw. der auf sonstige Weise nachzuweisende Marktwert zugrunde zulegen.
Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM bestätigt worden sind. Sie haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VIII. Zusätzliches Equipment (insb. Drohnenaufnahmen)
Wünscht der Kunde Bilder/Videos, für deren Anfertigung er zivilen Kameradrohnen, Multikopter, ähnliche unbemannte Luftfahrzeuge (nachfolgend „Drohnen“) oder Fahrzeugen wünscht oder diese notwendig sind, so hat er die Mehrkosten die hierdurch entstehen zu tragen.
Diese Leistungen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Sicherheitsanforderungen sowie der geltenden Gesetze sowie behördlichen Genehmigungen erbracht. Der Kunde kann Leistungen außerhalb dieser Rahmenbedingungen nicht beauftragen oder verlangen.
Im Besonderen gelte dies für folgende Rahmenbedingungen:
– keine Flugaktivitäten bei Regen oder Gewitter
– keine Flugaktivitäten vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– Flüge maximal bis Windgeschwindigkeiten von 30 km/h
– Fluggeschwindigkeiten der Drohne bis max. 60 km/h (mit Kameras bestückt ab einem Wert von 20.000 € bis max. 40 km/h)
– Sichtflug nach VFR-Regeln (Flüge nur mit Sichtkontakt zur Drohne)
– maximale Flughöhe 100 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– maximale Entfernung zum Piloten horizontal 500 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– kein Überflug von Personen (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– Luftsperrgebiete dürfen nicht durchflogen werden – keine Flüge in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung
von Flugplätzen sowie 5 Kilometern zu Flughäfen (mit Sondergenehmigung möglich)
– keine Flüge ohne Aufstiegserlaubnis, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
Sofern eine behördliche Aufstiegserlaubnis nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) oder nach landesrechtlichen Vorschriften notwendig ist, kümmert sich Borris Burba FOTO&FILM um deren Einholung bzw. Erteilung, es sei denn es wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Der Kunde trägt die Kosten für die Einholung einer Aufstiegserlaubnis.
IX. Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Bildern oder Videos der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM als Urheber der Bilder oder Videos klar und eindeutig identifizierbar ist. Insbesondere gilt auch das unter II. Gesagte.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bilder oder Videos zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Widerufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware bzw. die Löschung von digitalen Bildern/Videos reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. Übersendung des Bild-/Videomaterials (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246 b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist formlos und ohne Angabe von Gründen im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs zu richten an:
Borris Burba FOTO&FILM
Pillebachweg 23
40625 Düsseldorf

info@borrisburba.de

Telefonnummer: +49 177 59 210 55
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Die erhaltene Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden, jedoch haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 7 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für die Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM mit deren Empfang.
XI. Wichtige Hinweise
Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten:
Soweit wir mit der Erbringung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen haben wir einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen.
Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden sind. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
XII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM, mithin Düsseldorf. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist auch der Geschäftssitz der Produktionsfirma Borris Burba FOTO&FILM als Gerichtsstand vereinbart.
Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
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